Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich.
Unfallregulierung in Frankfurt
Die gegnerische Versicherung kürzt, verzögert oder zahlt gar nicht? Wir setzen Ihren Schadensersatzanspruch in voller Höhe durch - außergerichtlich oder per Klage. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten in der Regel die Gegenseite.
Nach einem Verkehrsunfall muss der Verursacher - genauer: seine Haftpflichtversicherung - Ihren Schaden ersetzen. Die Praxis sieht oft anders aus: Einzelne Positionen werden gekürzt, andere ignoriert, Zahlungen ziehen sich über Wochen.
Als Anwälte für Schadensersatz sorgen wir dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht - vollständig und ohne unnötige Verzögerung.
Was viele nicht wissen: Der ersatzfähige Schaden umfasst deutlich mehr als die reine Reparatur. Je nach Fall gehören dazu:
Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich.
Ihr Fahrzeug kann nach einem Unfall auch nach fachgerechter Reparatur weniger wert sein.
Für die Zeit, in der Ihnen Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht zur Verfügung steht.
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Erforderliche Kosten für Bergung, Abschleppen und Abstellen.
Wenn Sie unfallbedingt nicht arbeiten können.
Bei Verletzungen können weitere materielle Ansprüche entstehen.
Für unfallbedingte Aufwendungen wie Telefon, Porto und Wege.
Wir prüfen Ihren Fall vollständig - auch Positionen, die die Versicherung von sich aus nicht erwähnt. Bei Verletzungen kommt zusätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.
Kürzungen haben System: Stundensätze der Werkstatt werden beanstandet, der Nutzungsausfall knapp bemessen, die Wertminderung kleingerechnet oder Gutachterkosten als überhöht zurückgewiesen.
Sobald wir die Regulierung übernehmen, verhandelt die Versicherung nicht mehr mit einem Laien, sondern mit Rechtsanwälten, die die Rechtsprechung zu den einzelnen Schadenspositionen kennen - und den Weg vor Gericht nicht scheuen.
Zunächst klären wir die Haftungslage und nehmen bei Bedarf Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte. Danach beziffern wir Ihren Schaden vollständig und geben der Versicherung Gelegenheit, ihn zügig auszugleichen.
Bei manchen Versicherungen führen außergerichtliche Verhandlungen zum Ergebnis. Bei anderen ist absehbar, dass nur eine Klage weiterhilft - dann erheben wir sie ohne Umwege. Die gesamte Kommunikation mit der Versicherung übernehmen wir.
Trifft Sie am Unfall keine Schuld, gehören Ihre Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden - sie werden also in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Alternativ übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten. In der kostenlosen Ersteinschätzung klären wir vorab, wie es in Ihrem Fall aussieht.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, ein Kürzungsangebot oder eine abschließende Abfindung zu akzeptieren. Lassen Sie das Angebot vor einer Zustimmung prüfen.
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel eine Werkstatt und einen unabhängigen Sachverständigen selbst auswählen. Einschränkungen können sich aus dem konkreten Einzelfall ergeben.
Das hängt von der Haftungslage, dem Umfang des Schadens und der Reaktion der Versicherung ab. Wir setzen angemessene Fristen und vermeiden unnötige Verzögerungen.
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