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Unfallregulierung in Frankfurt

Anwalt für Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

Die gegnerische Versicherung kürzt, verzögert oder zahlt gar nicht? Wir setzen Ihren Schadensersatzanspruch in voller Höhe durch - außergerichtlich oder per Klage. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten in der Regel die Gegenseite.

Ihr Schaden ist mehr wert, als die Versicherung anbietet

Nach einem Verkehrsunfall muss der Verursacher - genauer: seine Haftpflichtversicherung - Ihren Schaden ersetzen. Die Praxis sieht oft anders aus: Einzelne Positionen werden gekürzt, andere ignoriert, Zahlungen ziehen sich über Wochen.

Als Anwälte für Schadensersatz sorgen wir dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht - vollständig und ohne unnötige Verzögerung.

Diese Schadensersatzansprüche stehen Ihnen zu

Was viele nicht wissen: Der ersatzfähige Schaden umfasst deutlich mehr als die reine Reparatur. Je nach Fall gehören dazu:

Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert

Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich.

Wertminderung

Ihr Fahrzeug kann nach einem Unfall auch nach fachgerechter Reparatur weniger wert sein.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Für die Zeit, in der Ihnen Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht zur Verfügung steht.

Gutachterkosten

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel einen eigenen Sachverständigen beauftragen.

Abschlepp- und Standkosten

Erforderliche Kosten für Bergung, Abschleppen und Abstellen.

Verdienstausfall

Wenn Sie unfallbedingt nicht arbeiten können.

Heilbehandlungs- und Haushaltsführungsschaden

Bei Verletzungen können weitere materielle Ansprüche entstehen.

Kostenpauschale

Für unfallbedingte Aufwendungen wie Telefon, Porto und Wege.

Wir prüfen Ihren Fall vollständig - auch Positionen, die die Versicherung von sich aus nicht erwähnt. Bei Verletzungen kommt zusätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.

Warum Versicherungen kürzen - und warum Sie das nicht hinnehmen müssen

Kürzungen haben System: Stundensätze der Werkstatt werden beanstandet, der Nutzungsausfall knapp bemessen, die Wertminderung kleingerechnet oder Gutachterkosten als überhöht zurückgewiesen.

Sobald wir die Regulierung übernehmen, verhandelt die Versicherung nicht mehr mit einem Laien, sondern mit Rechtsanwälten, die die Rechtsprechung zu den einzelnen Schadenspositionen kennen - und den Weg vor Gericht nicht scheuen.

So setzen wir Ihren Schadensersatz durch

Zunächst klären wir die Haftungslage und nehmen bei Bedarf Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte. Danach beziffern wir Ihren Schaden vollständig und geben der Versicherung Gelegenheit, ihn zügig auszugleichen.

Bei manchen Versicherungen führen außergerichtliche Verhandlungen zum Ergebnis. Bei anderen ist absehbar, dass nur eine Klage weiterhilft - dann erheben wir sie ohne Umwege. Die gesamte Kommunikation mit der Versicherung übernehmen wir.

Was kostet mich das?

Trifft Sie am Unfall keine Schuld, gehören Ihre Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden - sie werden also in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Alternativ übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten. In der kostenlosen Ersteinschätzung klären wir vorab, wie es in Ihrem Fall aussieht.

Häufige Fragen zum Schadensersatz

Muss ich das Angebot der Versicherung akzeptieren?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, ein Kürzungsangebot oder eine abschließende Abfindung zu akzeptieren. Lassen Sie das Angebot vor einer Zustimmung prüfen.

Darf ich Werkstatt und Gutachter selbst wählen?

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel eine Werkstatt und einen unabhängigen Sachverständigen selbst auswählen. Einschränkungen können sich aus dem konkreten Einzelfall ergeben.

Wie lange dauert die Schadensregulierung?

Das hängt von der Haftungslage, dem Umfang des Schadens und der Reaktion der Versicherung ab. Wir setzen angemessene Fristen und vermeiden unnötige Verzögerungen.

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