Verkehrsrecht
Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Als kompetente Ansprechpartner in allen Fragen des Verkehrsrechts beraten und vertreten wir Sie rechtlich bei einem Autounfall, in Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheide sowie einem Eintrag im Verkehrszentralregister und im Verkehrsstrafrecht.

Autounfall

Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall schließt Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Personenschaden, Probleme mit einem Leasingfahrzeug, Erstellung von Gutachten, Insassenversicherung, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung sowie die Frage des Mitverschuldens mit ein. Gutachten müssen erstellt werden, Kosten belegt und vor allem von der Gegenseite anerkannt werden. Den gesamten Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt zu bekommen, erfordert in den meisten Fällen die Hilfe eines „Verkehrsanwalts“, denn von den Versicherungen wird meistens nicht erstattet, was an Schäden tatsächlich entstanden ist. So ist z.B. die neueste Tendenz der Versicherungen, statt der Reparatur in einer Fachwerkstatt, nur noch die Kosten für die Reparatur in einer Billigwerkstatt zu zahlen und damit den extrem wichtigen, wertbildenden Faktor eines „Scheckheft gepflegten“ Wagens schlichtweg zu zerstören. Die Rechtsanwälte Prüfer bieten auch bei diesen Problemen umfassende Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung. Nach einem Autounfall ist neben dem Ausgleich von Schadensersatzansprüchen aus dem Unfallschaden, rechtliche Beratung oft auch für das Verkehrsstrafrecht erforderlich. Der Straftatbestand der Fahrlässigen Körperverletzung ist schon bei einem Auffahrunfall schnell gegeben. Wir leisten Ihnen für diese Fälle kompetenten Rechtsbeistand.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren

Sie wurden im Straßenverkehr „geblitzt“ z.B. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß, dann leistet Ihnen als „ Verkehrsanwalt“ Rechtsanwalt Prüfer schnelle Hilfe, wenn ein Bußgeldbescheid erteilt wurde oder sogar Punkte in Flensburg drohen oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Oft ist der Bußgeldbescheid falsch, wenn Messungen ungenau oder fehlerhaft sind. Zu den Blitzern bzw. Blitzgeräten, die oft falsch auslösen und so den falschen Fahrer blitzen oder die falsche Geschwindigkeit messen, gehören die im Folgenden aufgezählten Geräte. Welches davon für Ihren Bußgeldbescheid verantwortlich war, entnehmen Sie dem Bescheid selbst.

Häufig verwendete Blitzgeräte:
ESO Drillingsschranke, ESO Geschwindigkeitsmessanlage, Leivtec, Multanova, Poliscan Tuff Viewer, Poliscan Speed, Riegl, Robot Traffiphot, Robot Traffistar, Trafiphot, Vidit Verkehrskontrollsystem, Petards Provida 2000.

Gegen einen Bußgeldbescheid sollte schnellstmöglich Einspruch erhoben werden, denn die Frist dafür läuft ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheides und endet nach nur zwei Wochen. Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, empfehlen wir Ihnen, schon rechtliche Beratung zu suchen, bevor Sie diesen ausfüllen und so unnötige Zugeständnisse machen. Dies gilt auch, wenn Sie mit einem Firmenwagen geblitzt wurden. Erhält der Arbeitgeber den Anhörungsbogen, sollten Sie zu einem Anwalt gehen, da es bei dem Anhörungsbogen in erster Linie darum geht, den richtigen Fahrer zu ermitteln. Wird der Fahrer nicht rechtzeitig ermittelt, tritt die sog. Verfolgungsverjährung ein und der Bußgeldbescheid wird wirkungslos. Rechtsanwalt Prüfer berechnet für Sie den genauen Zeitpunkt bis zum Eintritt dieser Verjährung.

Punkte in Flensburg oder besser gesagt, ein Eintrag im Verkehrzentralregister erfolgt bei Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, für die ein Bußgeld von mindestens 40 Euro oder ein Fahrverbot verhängt wurde, dem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit sowie der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung.

Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland können Ihnen Strafen im eigenen Land drohen. Weitere häufige Fälle in denen ein Bußgeld droht, sind die Nichteinhaltung des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug, die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons, das Inbetriebsetzen eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder obwohl das zulässige Gesamtgewicht überschritten war. Für Berufsfahrer kann die Nichteinhaltung von Lenkzeiten, Lenkzeitenunterbrechung und Ruhezeiten sowie das Nichtaufbewahren von benutzten Schaublättern zu einem rechtlichen Problem werden.

Wir leisten Rechtshilfe und überprüfen in solchen Fällen, ob die Vorwürfe berechtigt sind und das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde. Auch vertreten Sie in diesen Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht gerichtlich.

Verkehrsstrafrecht

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots, ist strafbar und kann hohe Geldstrafen zur Folge haben. Auch beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung ist mit hohen Strafen oder auch dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Bei Trunkenheitsfahrten, denen ein Führerscheinentzug folgt, kann nach Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder auch der Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden.

Auch in diesen Fällen bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei in Frankfurt am Main Rechtsberatung und Rechtshilfe.

Schlagworte zum Thema:

Verkehrsrecht, Verkehrsunfall, Kostenvoranschlag, Versicherungen, Schmerzensgeld, Bußgeld, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrerflucht