Schmerzensgeld
Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Rechtsberatung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld nach Verletzungen durch Verkehrsunfälle und Arbeitsunfälle.

Auf dem Gebiet der Rechtsvertretung für die Geltendmachung von Schmerzensgeld sind wir seit Jahren tätig und bieten Ihnen Rechtshilfe z.B. bei Verletzungen nach einem Autounfall, Motorradunfall oder auch Fahrradunfall, bei dem die Unfallbeteiligten z.B. ein Schleudertrauma oder Gehirnerschütterungen erleiden. Das Schmerzensgeld für ein mittelschweres Schleudertrauma sollte 500,00 € nicht unterschreiten. Bei schwereren Verletzungen wie Arm- oder Beinbrüchen können Schmerzensgeldansprüche im Bereich von 2.000,00 € oder mehr bestehen. Entscheidend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind unter anderem die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Einschränkung der künftigen Erwerbstätigkeit oder auch die Einschränkungen, Kinder / Haushalt nicht mehr versorgen zu können. Anhand der nachstehenden Beispiele ist zu sehen, welche Schmerzensgeldzahlungen die Gerichte für die genannten Verletzungen zugesprochen haben.

Verletzung: LWS-Schleudertrauma mit paravertebralen Muskelverspannungen
Betrag: 50 € (100 DM) Indexanpassung: 68,44 €
Verletzte/r: Mann Gericht: AG Brühl
Datum: 15.2.1990 Aktenzeichen: 11 C 422/89

Dauer der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit:
3 Tage arbeitsunfähig, eine ambulante Behandlung

Verletzung: Commotio Cerebri; HWS-Schleudertrauma; Thoraxprellung
Betrag: 1500 € (3000 DM) Indexanpassung: 1782,18 €
Verletzte/r: Mann Gericht: AG Köln
Datum: 5.3.1998 Aktenzeichen: 364 C 481/97

Dauer der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit:
Minderung der Erwerbstätigkeit: 11 Tage 100% 8 Tage 80% 7 Tage 60% 6 Tage 40%

Besondere Umstände, die für die Entscheidung maßgebend waren:
Unter normalen Umständen wäre ein Schmerzensgeld von DM 1500 (€750) in Frage gekommen. In der besonderen Situation des Klägers bestand bereits eine progressive Muskeldystrophie, deshalb wurde er von den Verletzungsfolgen besonders hart getroffen, da er noch mehr als 3 Wochen nach dem Unfall auf den Rollstuhl angewiesen war.

Verletzung: HWS-Trauma mit vorübergehender Contusio spinalis
Betrag: 6000 € (12000 DM)
+ immat. Vorbehalt
Indexanpassung: 7570,90 €
Verletzte/r: Frau Gericht: OLG München
Datum: 11.2.1994 Aktenzeichen: 10 U 5396/93

Dauer der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit:
25 Tage Krankenhaus.
MdE: 4 Monate 100 % 6 Wochen 40 % 1 Monat 30 % 5 Monate 20 % 1 Jahr 15 %

Dauerschaden: Minderung der Erwerbstätigkeit: 10% b
Besondere Umstände, die für die Entscheidung maßgebend waren:
Anlagebedingte WS-Veränderung.

Anhand der Beispiele ist erkennbar, dass für vergleichbare Verletzungen Schmerzensgeld in sehr unterschiedlicher Höhe zugesprochen wurde. Es ist bei derartigen Fällen wichtig, den Gerichten die entscheidenden Merkmale plausibel darzulegen und so ein möglichst hohes Schmerzensgeld zu erhalten. Zwar ist eine allgemeine Tendenz zu erkennen, dass mittlerweile etwas höhere Beträge zugesprochen werden, die Versicherungen auf der anderen Seite versuchen alles, um die Schmerzensgeldbeträge möglichst gering zu halten. Erfahrungen zeigen, dass Verletzten, die durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, oft ein erheblich höheres Schmerzensgeld gezahlt wird, als jenen, die es ohne einen Rechtsanwalt mit den gegnerischen Versicherungen „aufnehmen“.

Sind durch die Verletzungen nachhaltige Beeinträchtigungen zu erwarten, die beispielsweise die Arbeitsfähigkeit endgültig beeinträchtigen, so kann eine Schmerzensgeldrente in Betracht kommen. Nach einem Verkehrsunfall vertreten wir auch Ihre rechtlichen Ansprüche gegenüber Versicherungen in Bezug auf Schadensersatz, Reparaturkosten sowie Verdienstausfall.

Ebenso leisten wir Rechtsbetreuung für Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatz-ansprüche, die aus einem Arbeitsunfall oder aus Körperverletzung folgen. Wobei die Durchsetzung des reinen Schmerzensgeldanspruchs im Arbeitsverhältnis mit großen rechtlichen Hindernissen einhergeht, nach dem das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass Arbeitgeber grundsätzlich von der Pflicht zur Schmerzensgeldzahlung freigestellt sein sollen. Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn z.B. dem Arbeitgeber extrem grob fahrlässiges Verhalten oder sogar eine vorsätzliche Verletzung des Arbeitgebers vorgeworfen werden kann, ist im Einzelfall die Zahlung von Schmerzensgeld im Arbeitsverhältnis möglich.

Auch nach fehlerhaft oder nicht vollständig durchgeführten Schönheitsoperationen, wie Facelifting oder Fettabsaugung (Liposuktion), die für die Betroffenen ohnehin mit großen Beeinträchtigungen einhergehen, bieten wir Ihnen rechtliche Beratung und übernehmen für Sie gegebenenfalls die Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Sollte eine außergerichtliche Geltendmachung mehr möglich sein, vertreten wir Sie natürlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung im Wege einer Schadensersatzklage.

Schlagworte zum Thema:

Verkehrsunfälle, Autounfälle, Fahrradunfälle, Unfallverletzung, Schmerzensgeld, Schmerzensgeld von der Versicherung, Schleudertrauma, HWS, Regulierung durch Versicherung, Haushaltsführungsschaden