Erbrecht
Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Wir bieten Ihnen als Rechtsanwälte auch im Erbrecht Rechtshilfe und Rechtsberatung in den Bereichen Testament und Erbfolge sowie Pflichtteilsrecht.

Testament und Erbfolge

Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments. Für den Erbfall, wenn Sie wegen gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments Erbe oder Mitglied einer Erbengemeinschaft sind, bieten wir Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Annahme, Ausschlagung und der Auseinandersetzung der Erbschaft.

Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Wenn Sie als gesetzlicher Erbe im Testament nicht bedacht werden, können wir Ihnen auch in diesem Fall rechtlichen Beistand leisten, da Sie dann einen Anspruch auf Ihren Pflichtteil haben, also pflichtteilsberechtigt sind. In diesem Rahmen beraten und vertreten wir Sie auch bei der Ermittlung und Durchsetzung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen aufgrund von Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall.

Schlagworte zum Thema:

Erbrecht, Testament, Berliner Testament, Ehegattentestament, Enterben, Erbfolge, Pflichtteil, Erbausschlagung